Wer sich dazu entscheidet, sein Einfamilienhaus zu verkaufen, sollte bereits vorab einige Dinge beachten, um unnötige Fehler zu vermeiden. Diese passieren meist durch mangelnde Branchenkenntnis und unzureichende Erfahrung der Eigentümer. Daher sollten sich Eigentümer dazu im Vorfeld einschlägiges Wissen aneignen oder alternativ einen erfahrenen Immobilienmakler beauftragen. Dieser verfügt neben dem entsprechenden Know-how zur Immobilienvermarktung auch über ein entsprechendes Netzwerk an potenziellen Käufern.
Wenn es gilt, ein Einfamilienhaus zu verkaufen, dann sollten zunächst alle dafür notwendigen Unterlagen herausgesucht werden. Diese sind zur Marktwertermittlung und zur Erstellung eines aussagekräftigen Exposés zwingend erforderlich. Dazu zählen unter anderem der Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Nachweis der Gebäude- und Feuerversicherung sowie Bau- und Lagepläne. Wurde das Haus bereits saniert oder größere Reparaturen vorgenommen, dann sollten die dafür relevanten Rechnungen bereitgehalten werden.
Auf Basis aller relevanten Unterlagen kann das Einfamilienhaus schließlich bewertet werden. Dazu wird meist das Sachwert- sowie Vergleichswertverfahren angewandt. Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudezeitwert mit dem Grundstückswert, welcher sich aus Grundstücksgröße und Bodenrichtwert ergibt, aufsummiert. Zusätzlich wird das Haus noch mit vergleichbaren Objekten ähnlicher Lage und Ausstattung verglichen. Besondres die Lage des Einfamilienhauses und zugehörigen Grundstückes ist oft für dessen Wert entscheidend. Vor allem in beliebten Stadtteilen oder im Einzugsgebiet von Metropolregionen werden hohe Verkaufspreise erzielt. Auch die gesamte infrastrukturelle Situation mit Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindung sind hier von großer Bedeutung.
Ist der entsprechende Marktpreis für das Objekt gefunden, gilt es diesen mit einem ansprechenden Exposé zu untermauern. Dieses enthält neben wichtigen technischen wie auch baulichen Details, Besonderheiten der Immobilie auch hochwertige Fotos. Diese sollten einen positiven und einladenden Gesamteindruck vermitteln. Zusätzlich gilt es hierbei gezielt auf die Besonderheiten des Einfamilienhauses einzugehen und diese in den Vordergrund zu rücken. Verfügt das Haus beispielsweise über einen besonders schön angelegten Garten, eine Sauna oder eine herrliche Terrasse, die zu Grillabenden einlädt, dann sollten diese unbedingt im Exposé auftauchen.
Auf Basis des Exposés kann die Immobilie im Anschluss in allen gängigen Immobilienportalen, Printmedien sowie in das Portfolio des Maklers aufgenommen werden. Melden sich die ersten potenziellen Käufer, so gilt es diese vorab mit gezielten Fragen vorzuselektieren. Nur wirklich interessierte Käufer werden zur Besichtigung geladen.
Während der späteren Hausbesichtigung gilt es nicht nur das Objekt entsprechend zu präsentieren. Vielmehr ist sie auch wichtig, um einen persönlichen Eindruck der potenziellen Käufer und deren Bonität zu erlangen. Um die Liquidität der Kaufinteressenten zu prüfen, sollten diese beispielsweise einen Finanzierungsnachweis ihres Kreditinstitutes oder einen entsprechenden Kontoauszug vorlegen.
Die im Anschluss verhandelte Verkaufssumme sowie alle weiteren Details werden später in einem Kaufvertrag festgehalten, der notariell beurkundet wird. Der Notar lässt anschließend auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen. Nach erfolgter Kaufpreisüberweisung erfolgt schließlich die endgültige Auflassung im Grundbuch und das Eigentum geht auf den Käufer über.

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